Konzern

Unternehmensführung im Süd-Chemie Konzern

Dem deutschen Aktienrecht entsprechend hat die Süd-Chemie AG mit Aufsichtsrat und Vorstand ein duales Kontroll- und Führungssystem. Der Aufsichtsrat besteht gemäß deutschem Drittelbeteiligungsgesetz zu zwei Dritteln aus Anteilseignervertretern und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Die sechs Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung in einer Blockwahl gewählt, die drei Arbeitnehmervertreter von den wahlberechtigten Arbeitnehmern. Mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 beschlossen wird, endet die Amtsperiode der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Aufgaben und Verantwortungsbereich von Vorstand und Aufsichtsrat sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen festgelegt.

Im Interesse der Süd-Chemie AG arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen, um eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und den Bestand des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Konzerns, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und ist dem Unternehmensinteresse und den geschäftspolitischen Grundsätzen verpflichtet. Seine Aufgabe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Geschäfte führt er sowohl nach den gesetzlichen Bestimmungen als auch nach den Vorschriften der Satzung, der Geschäftsordnung des Vorstands und der unternehmensinternen Richtlinien. Er ist dafür verantwortlich, dass diese Richtlinien auch in den Konzerngesellschaften beachtet werden (Compliance). Darüber hinaus gewährleistet er, dass ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen verankert ist. Die Verantwortung für die Geschäftsführung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand: In fünf turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen im Jahr berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über den Geschäfts- und Ergebnisverlauf, die Finanz- und Vermögenslage und über die unternehmerischen Risiken. Er legt dem Aufsichtsrat alle für die Entwicklung des Konzerns relevanten Fragen der Strategie, der strategischen Weiterentwicklung und der Unternehmensplanung ausführlich dar. In einer der Aufsichtsratssitzungen stimmt der Vorstand die Konzernstrategie mit dem Aufsichtsrat ab.

Ein wichtiger Teil der Berichterstattung des Vorstands betrifft die Compliance, also Maßnahmen, die der Einhaltung von Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien dienen. Welche Entscheidungen des Vorstands einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist in der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands niedergelegt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Seine Geschäfte führt der Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorschriften der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen.

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