Das am 1. Juli 2005 in Kraft getretene WpPG enthält Verpflichtungen für Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind: Diese Unternehmen müssen künftig mindestens einmal jährlich ein Dokument mit einer Zusammenstellung ihrer gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vorangegangenen zwölf Monate veröffentlichen.