Der ROIC spiegelt die Ertragskraft des investierten Kapitals wider. Die Berechnungsgrundlage des ROIC lautet: Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit/Investiertes Kapital. Während im Zähler das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit direkt der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden kann, setzt sich im Nenner das investierte Kapital zusammen aus den Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie dem Working Capital abzüglich der Summe aus Steuer- und sonstigen Rückstellungen und den sonstigen Verbindlichkeiten. Dabei besteht das Working Capital aus der Summe von liquiden Mitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Konzernunternehmen, sonstigen Vermögensgegenständen und Vorräten abzüglich der Summe von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen.