Urkunde, die ihrem Inhaber einen bestimmten Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Inhaber einer Aktie, der Aktionär, ist folglich Teilhaber am Vermögen der Aktiengesellschaft, also Miteigentümer. Damit hat er Stimmrecht in der Hauptversammlung. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.