Investor Relations

Angaben zum "Jährlichen Dokument" gem. § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Geschäftsjahr 2005



Das am 1. Juli 2005 in Kraft getretene WpPG enthält Verpflichtungen für Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind: Diese Unternehmen müssen künftig mindestens einmal jährlich ein Dokument mit einer Zusammenstellung ihrer gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vorangegangenen zwölf Monate veröffentlichen.

Nachfolgend finden Sie das Jährliche Dokument der Süd-Chemie AG für das Geschäftsjahr 2005 gem. § 10 WpPG:

Ad-hoc-Meldungen

Meldungen über Directors' Dealings

Mitteilungen über die Veränderung von Stimmrechtsanteilen (pdf, 18 KB)

Geschäfts- und Halbjahresberichte

Aktionärsbrief / Einladung zur Hauptversammlung 2005 (pdf, 101 KB)

Finanzkalender

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