Erklärung des Aufsichtsrats und Vorstands der Süd-Chemie AG gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009:
Aufsichtsrat und Vorstand der Süd-Chemie AG erklären:
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde in 2009 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Bei der D&O-Versicherung wird für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder kein Selbstbehalt vereinbart. Damit wird die bestehende Haftpflichtversicherung für die Dauer der Laufzeit der Vorstandsanstellungsverträge beziehungsweise für die Dauer der Aufsichtsratsamtszeit fortgeführt (Kodexziffer 3.8).
Bildung eines Nominierungsausschusses Angesichts der gegenwärtigen Anteilseignerstruktur der Süd-Chemie AG bildet der Aufsichtsrat derzeit keinen Nominierungsausschuss (Kodexziffer 5.3.3).
Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung Aufgrund der gegenwärtigen Aktionärsstruktur wird die Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung nicht als Einzelwahl durchgeführt (Kodexziffer 5.4.3).
Veröffentlichung von Aktienpaketen von größer als 1 Prozent Der Besitz von Süd-Chemie AG Aktien aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder betreffend mehr als 1 Prozent der ausgegebenen Aktien wird nicht im Corporate-Governance-Bericht angegeben, um den Aktienbesitz von Aufsichtratsmitgliedern an der Gesellschaft nicht zu veröffentlichen (Kodexziffer 6.6).
Für den Aufsichtsrat der Süd-Chemie AG: Prof. Dr. Dr. h. c. Utz-Hellmuth Felcht (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Für den Vorstand der Süd-Chemie AG: Dr. Günter von Au (Vorsitzender des Vorstands)