Erklärung des Aufsichtsrats und Vorstands der Süd-Chemie AG gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010:
Aufsichtsrat und Vorstand der Süd-Chemie AG erklären:
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 wurde im Geschäftsjahr 2011 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen für Vorstandsmitglieder Bei der D&O-Versicherung für die Vorstandsmitglieder ist kein Selbstbehalt vereinbart. Damit wird die bestehende Haftpflichtversicherung für die Vorstandsmitglieder für die Dauer der Laufzeit der Vorstandsanstellungsverträge fortgeführt (Kodexziffer 3.8).
Bildung eines Nominierungsausschusses Angesichts der gegenwärtigen Anteilseignerstruktur der Süd-Chemie AG bildet der Aufsichtsrat keinen Nominierungsausschuss (Kodexziffer 5.3.3).
Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung Aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur wird die Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung nicht als Einzelwahl durchgeführt (Kodexziffer 5.4.3).
Veröffentlichung von Aktienpaketen von größer als 1 Prozent Der Besitz von Süd-Chemie AG Aktien aller Aufsichtsratsmitglieder betreffend mehr als 1 Prozent der ausgegebenen Aktien ist nicht im Corporate-Governance-Bericht angegeben, um den Aktienbesitz von Aufsichtsratsmitgliedern an der Gesellschaft nicht zu veröffentlichen (Kodexziffer 6.6).
Für den Aufsichtsrat der Süd-Chemie AG:
Dr. Hariolf Kottmann (Vorsitzender des Aufsichtsrats)